Was sollen die denn alle in Dublin II?

Kleine Einführung in die Bedeutung und die Geschichte der Dublin II-Verordnung

Wenn von „Dublin II-Abschiebungen“ die Rede ist, so stößt dies bei den meisten Menschen auf Unverständnis. Was, bitteschön, ist „Dublin II“? Wovon reden wir also, wenn wir von der Dublin II-Verordnung oder Dublin II-Abschiebungen reden?

In Wirklichkeit heißt die Verordnung in sperrigem EU-Deutsch „Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.03 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedsstaat gestellten Asylantrag zuständig ist“. Diese Verordnung ersetzt das „Dubliner Übereinkommen“, das am 15.06.90 in Dublin abgeschlossen worden war. Deshalb wird die Verordnung kurz „Dublin-II-Verordnung“ genannt. Sie regelt, welches europäische Land für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig ist. Nach den in der Präambel der Verordnung genannten Erwägungen soll das europäische Zuständigkeitssystem „auf objektiven und für die Mitgliedsstaaten und die Betroffenen gerechten Kriterien basieren“. Dabei folgt die Verordnung mit wenigen Ausnahmen dem Verursacherprinzip. Das Land, welches die Einreise des Asylsuchenden „verursacht“ hat, weil seine Botschaft ein Visum ausgestellt hat oder weil es an der Grenze nicht ordentlich aufgepasst hat, soll für die Prüfung des Asylantrags zuständig sein. Stellt der Flüchtling einen Asylantrag in einem anderen Land und wird dies anhand eines Eintrags in der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EuroDAC oder aufgrund sonstiger Nachweise festgestellt, so erfolgt die Abschiebung in den nach der Dublin II-Verordnung zuständigen Staat. Es liegt auf der Hand, dass dieses System nicht funktionieren kann und sich die europäischen Zentralstaaten ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge auf Kosten der Staaten, die an den europäischen Außengrenzen liegen, entledigt haben. Griechenland wird damit allein aufgrund der Tatsache, dass die griechischen Inseln nur wenige Kilometer von der türkischen Küste entfernt liegen, zum „Verursacher“ der Einreise von Tausenden von Flüchtlingen. Das kleine Land Malta nimmt – bezogen auf die Bevölkerungszahl – heute ein Vielfaches mehr an Flüchtlingen auf als die reichen zentraleuropäischen Staaten.

Alle europäischen Staaten führen Abschiebungen in die Staaten an den Außengrenzen durch, die mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge heillos überfordert sind. Ein Viertel der Ersuchen aus Deutschland wird an Griechenland gerichtet und auch alle anderen europäischen Staaten führen Tausende von Abschiebungen nach Griechenland und in andere Länder durch.

Dublin II bedeutet unermessliches menschliches Leid und führt dazu, dass viele Flüchtlinge inzwischen keinen Schutz mehr erhalten, weil Länder wie Griechenland, Polen, Slowakei, Malta oder Zypern aufgrund ihrer weitaus schlechteren wirtschaftlichen Lage mit der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge und der Durchführung der Asylverfahren überfordert sind. Die Länder an den Außengrenzen fordern seit langem eine neue und gerechtere Gestaltung der Dublin II-Verordnung. Dies wird jedoch vor allem von der deutschen Regierung vehement blockiert.

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