Dublin* muss brennen!

…der Fingerabdruck in Italien ist ein verstecktes Gefängnis für uns.

Gruppeninterview mit eritreischen Flüchtlingen in Oberursel am 17.07.2011

PDF-Version zum Ausdrucken: Dublin muss brennen

 Im Oberurseler Containerlager trafen wir uns mit eritreischen Flüchtlingen, um über die Flüchtlingssituation in Italien zu sprechen. Momentan leben sie in verschiedenen Flüchtlingslagern in Hessen. Sie alle haben Angst bald wieder nach Italien abgeschoben zu werden. Denn ihre Fingerabdrücke wurden bei ihrer Flucht nach Europa dort registriert. Manche von ihnen haben gar einen humanitären Aufenthaltsstatus in Italien – der ihnen jedoch nicht viel nützt, denn die Lebenssituation in Italien ist unerträglich für sie. Nachdem durch ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes die sogenannten Dublin-Überstellungen nach Griechenland vorläufig gestoppt sind, ist Italien das Land, in welches die meisten Menschen innereuropäisch abgeschoben werden. Wir sprachen nicht allein über die konkreten Erlebnisse in Italien, sondern auch generell über die Auswirkungen der Dublin II-Regelung. Wir geben das Gespräch in leicht gekürzter Form wieder. Trotz der Kürzungen läßt sich erahnen, dass die Gedanken in diesem „versteckten Gefängnis“ oft verzweifelt kreisen. Selbst die Zuhörenden packt diese Verzweiflung manchmal. Wir sind dennoch überzeugt: es lohnt sich immer wieder zuzuhören. Denn das Teilen der Momente von Verzweiflung schafft die Grundlage geteilter Wut, mit der wir die Dublin II-Verordnung auf den Müllhaufen der Geschichte fegen können.

 

w2eu: Was bedeutet Dublin für Euch?

 

Osman: Das ist eine komplizierte Frage. Für mich ist es wie eine Sperre. Ich bin eingeschlossen. Es ist eine andere Art, um zu sagen: „Wir wollen Euch nicht. Geht dahin zurück, woher ihr kommt.“

 

Samuel: Dublin ist nicht fair den Menschen gegenüber. Wir sind in einer sehr schlechten Situation. Dublin ist eingeführt worden, um Einwanderung zu kontrollieren, besonders aus Afrika. Es ist eine andere Form, diejenigen zu foltern, die sprachlos sind, diejenigen ohne Stimme. Dublin bedeutet, dass wir kein Recht haben, über irgend etwas zu sprechen, nicht einmal über Dublin selbst. Dublin bedeutet für mich, an einen Ort entführt zu werden, an dem wir ohne Stimme und ohne Hoffnung festgehalten werden. Es bestimmt unser Leben. Continue reading ‘Dublin* muss brennen!’

Lage der Flüchtlinge auf Malta

Dublin II-Rückschiebungen sofort stoppen! Sommeruniversität dokumentiert Lage der Flüchtlinge auf Malta

Presseerklärung, 26. September 2011. Ökumenische BAG Asyl in der Kirche

Die Internationale Sommeruniversität “Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen: Dialog zwischen Menschenrechten und Bibel” auf Malta von 14. – 25. September zieht Bilanz:

Ziel des Projekts war es, junge Erwachsene aus der Bundesrepublik Deutschland mit der besonderen Situation der Republik Malta als EU-Grenzstaat vertraut zu machen und Handlungsoptionen für die Arbeit mit Flüchtlingen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu entwickeln. 14 junge Mitglieder von deutschen NGOs arbeiteten mit Flüchtlingen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia, Togo, Mali, Sudan etc. sowie mit maltesischen StudentInnen in den “Open Centres” auf Malta an ausgewählten Themen: Dublin II-Regelung, Frauen und Kinder in Lagern, Sprachunterricht für Multiplikatoren, Situation von unbegleiteten Minderjährigen, Menschenrechtsberatung etc.

Unterstützt wurde die Sommer Universität von der EU (“youth in action”), der römisch-katholischen Kirche, der EKD und verschiedenen Evangelischen Landeskirchen.

Auffällig zahlreich waren die Begegnungen mit Flüchtlingen, die gemäß dem Dublin II-Verfahren zurück nach Malta abgeschoben worden waren. Statt EU-intern den kleinen Inselstaat zu entlasten, führt diese Regelung zu einer unhaltbaren Situation. Auch die freiwillige Aufnahme von 150 ausgewählten Flüchtlingen durch die Bundesrepublik Deutschland in 2011 führt zu keiner Enlastung, denn ihr stehen zahlreichen Rückschiebungen aus den nördlichen EU-Ländern gegenüber (Zahlen für 2010: 300 Aufnahmen gegenüber 566 Rückschiebungen).

In Treffen mit dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS Malta), dem Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Agency for the Welfare of Asylum Seekers (AWAS), dem Marsa Open Centre, sowie weiteren NGOs konnten wichtige Kontakte geknüpft und Fragen gemeinsam erörtert werden.

“Wir haben nicht von Malta geträumt, sondern von einem sicheren Leben in Frieden in Europa”

Viele junge Flüchtlinge wiederholten diese Worte in den zahlreichen Gesprächen. Doch diese Träume zerschellen angesichts ihrer ausweglosen Lage auf Malta.

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„Dublin-II-Tote“ zwischen Kerkyra/Griechenland und Bari/Italien

15. Januar 2011

Das folgende Zeugnis des 16jährigen afghanischen Flüchtlings Amin Fedaii ist erschütternd. Mehr als 20 Flüchtlinge – fast alle aus Afghanistan - starben am 15. Januar 2011 beim Versuch, aus Griechenland zu entkommen und zu ihren Verwandten und Bekannten in andere europäische Länder zu gelangen.

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Junge afghanische Flüchtlinge in Ungarn

Dublin II means they play football with us, shooting us from one country to another, playing with us and wasting our time.

Fünf junge afghanische Flüchtlinge. Die einen sind von der Abschiebung nach Ungarn bedroht, die anderen bereits abgeschoben worden. Alle fünf haben dramatische Erfahrungen in ungarischen Gefängnissen gemacht. Continue reading ‘Junge afghanische Flüchtlinge in Ungarn’

Ungarn inhaftiert systematisch Asylsuchende – darunter auch Minderjährige!

Flüchtlinge aus Deutschland werden dennoch weiter dorthin abgeschoben

 

Flüchtlingsgefängnis in Ungarn„No refugees in orbit“ war ein zentraler Anspruch der sogenannten Dublin II-Verordnung, die die Zuständigkeit in Asylverfahren regelt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Immer mehr – auch minderjährige – Flüchtlinge irren nach ihrer vermeintlich sicheren Ankunft in einem europäischen Erstaufnahmestaat noch monate- bis jahrelang durch unterschiedliche europäische Länder auf der Suche nach einem Staat, der ihre Rechte anerkennt und in dem ein menschenwürdiges Leben möglich erscheint. Die Erstregistrierung in den östlichen und südlichen EU-Ländern wird vielen Flüchtlingen zum Verhängnis. Was Anfang des Jahres in Bezug auf Griechenland ausgesetzt wurde, gilt trotz ähnlich unhaltbarer Bedingungen unverändert für Italien, Malta oder auch für Ungarn: es droht die Abschiebung in den jeweiligen europäischen Erstaufnahmestaat. Continue reading ‘Ungarn inhaftiert systematisch Asylsuchende – darunter auch Minderjährige!’

Zur Situation von Flüchtlingen in Italien

Ein Bericht von Maria Bethke & Dominik Bender

herausgegeben vom Förderverein Pro Asyl

Bericht als PDF

Der Bericht schildert Eindrücke von der Lebenswirklichkeit von anerkannten Flüchtlingen, subsidiär oder humanitär Schutzberechtigten sowie (abgelehnten) Asylsuchenden in Italien, insbesondere in Rom und auch Turin. Die Eindrücke gehen zurück auf eine einwöchige Reise in beide Städte vom 16. bis 24. Oktober 2010.

Der Bericht geht vor allem auf folgende Aspekte ein:

1. Das System zur Unterbringung von Asylsuchenden und Schutzberechtigten

2. Die Lebenssituation in einigen besetzten Häusern und auf Brachflächen in Rom

3. Die Situation der Menschen ohne jegliches Obdach

4. Der Zugang zum Gesundheitssystem und zum Arbeitsmarkt

5. Die Situation der im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Italien überstellten Personen

6. Die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ohne Zugang zum Schutzsystem für Minderjährige in Italien

Bedingt durch die Rechercheorte und die zur Verfügung stehenden Dolmetscher konnten insbesondere Erkenntnisse über die Lebenswirklichkeit von Menschen aus den Herkunftsländern Eritrea, Äthiopien und Somalia gesammelt werden. Die meisten der Asylsuchenden aus den genannten Ländern erhalten in Italien zwar irgendeine Form von Schutz (und damit auch ein Aufenthaltsrecht). Die Lebensbedingungen von Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Italien sind jedoch äußerst schwierig.

Frankreich setzt Griechenland-Abschiebungen aus

Wie heute bekannt wurde, hat der französische Innenminister alle Präfekten angewiesen, bis auf weiteres alle Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen und vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.

Niederlande setzen eine Abschiebungen nach Italien aus

Einstweilige Anordnung der Verwaltungsabteilung des Staatsrats (Höchstes Gericht der Niederland) in Erwartung eines Urteils. Der Grund für diese Anordnung ist, dass es schon Eilanordnungen des EGMR gegen Abschiebungen nach Italien gab und der EGMR die Qualität des italienischen Asylsystems in Zweifel zieht.

Maschinenübersetzung mit Korrekturen:

Pending the appeal of December 3, 2010 (10/25730) on the application for an asylum permit, the [foreigner] asked to take a [temporary decision]. The stranger says that in Italy the processing of asylum claims [is] in breach of EU law and that the Minister in this respect should have used its authority to the application to voluntarily withdraw themselves in light of art. 3 paragraph 2 DV. He also maintained that a number of the ECHR decisions based on Rule 39 in relation to Italy’s interim measures suggest that the ECHR doubts the quality of asylum in Italy. He also stated that Italy has ignored interim measures in some cases. The [foreigner] was announced on January 28, 2011 to be [deported]. In light of the ruling of the ECHR (MSS against Belgium and Greece) of 21 January 2011 (30696/09), the president sees reason now to determine that the [foreigner] will not be released until the parties at the hearing on the request cite elated and then the President has ruled. The treatment will in the short term, but not before the proposed transfer date. Temporary Decision given.

VG Frankfurt stoppt Italien-Abschiebung

Beschluß vom 17. Januar 2011 (unsere Hervorhebungen)

Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Dublin-Überstellung nach Italien.
1. Die Situation in Italien ist derjenigen in Griechenland vergleichbar, jedenfalls was den hier relevanten Zugang zu ärztlicher Versorgung und die für die Ausheilung von Verletzungen notwendigen Begleitumstände angeht.
2. Die Übersendung der Akte des BAMF, welche einen Entwurf des noch nicht zugestellten Dublin-Bescheids enthält, an den Bevollmächtigten zur Akteneinsicht, kann wie hier zur Bekanntgabe, d. h. wirksamen Zustellung, führen. Dem steht nicht entgegen, dass eine Bekanntgabe grundsätzlich den entsprechenden Bekanntgabewillen der Behörde voraussetzt. Darauf kann es in dieser besonderen Lage nicht ankommen, da ansonsten mit Blick auf die Zustellungspraxis des BAMF in Dublin-Verfahren das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verletzt würde.

Lediglich abstrakte, gegenwärtig nicht aktuelle Fragen des nationalen Verfassungsrechts? So kann sich Karlsruhe irren (intentional).

Bundesverfassungsgericht verzichtet auf Grundsatzurteil

Als wir die Dublin II-Kampagne im Winter 2009/2010 gestartet haben, hatten wir mit Spannung auf die Entscheidung des Bundsverfassungsgerichts geschaut. Nachdem im September 2009 ein erster Eilerlass gegen eine Dublin II-Abschiebung gesprochen wurde, der auch danach immer wieder verlänger worden ist, bestand bei uns die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht einen wesentlich Konstruktionsfehler des deutschen Asylrechts, der sich auch in der Dublin II-Verordnung niedergeschlagen hatte, korrigieren würde. Am 28. Oktober 2010 wurde in Karlsruhe verhandelt, und es zeichnete sich ab, dass es zu einer entsprechenden Korrektur kommen würde.

Mittlerweile ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht diese Chance ohne Not hat verstreichen lassen.

Letzte Woche wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium für ein Jahr alle Dublin II-Abschiebungen ausgesetzt hat und zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen hat, in allen Fällen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen. Hier die dementsprechende Weisung des BAMF vom 18. Januar 2011: AL 4 – 2011/1.

[I]n allen Fällen, in denen die Anwendung der [Dublin II-Verordnung] eine Überstellung von Drittstaatsangehörigen nach Griechenland bereits beabsichtigt ist bzw. künftig in Betracht kommt, gilt ab sofort:

  1. Das Bundesamt macht vom Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 3 der Dublin-VO Gebrauch.
  2. Die betroffenen Drittstaatsangehörigen werden nicht nach Griechenland übersetellt.
  3. Das Bundesamt führt die Asylverfahren der Betroffenen durch

Dies gilt auch für alle anhängigen Fälle, in denen eine Überstellung nach Griechenland aufgrund von Gerichtsentscheidungen oder wegen Petitionsverfahren derzeit nicht durchgeführt werden.

Diese Maßnahmen sind bis zum 12. Januar 2012 befristet.

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