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EGMR entscheidet: Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute sein Urteil im Fall Mss. gegen Belgien und Griechenland bekannt geben. Darin heißt es, beide Staaten – Griechenland und Belgien – hätten gegen Artikel 3 (Verbot der Folter) und 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Zusammenhang mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Dieses Urteil bedeutet, dass Abschiebungen ohne einen wirksamen Rechtsschutz auch auf Grundlage der Europäischen Dublin II-Regelung gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

In dem Fall MSS gg. Belgien und Griechenland klagte ein afghanischer Asylsuchender gegen seine Abschiebung aus Belgien nach Griechenland, die im Juni 2009 vollzogen wurde. Gegenstand des Verfahrens waren neben Artikel 3 und 13 auch Artikel 2 (Recht auf Leben).

Großbritannien, Dänemark: Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt

Dänemark stoppt Abschiebungen nach Griechenland
Nach der erfolgreichen Klage des Danish Refugees Council vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Dänemark 203 Abschiebungen nach Griechenland vorübergehend gestoppt. Der Danish Refugee Council kritisierte, dass es absolut keine Garantie für die Bearbeitung von Asylgesuchen in Griechenland gäbe. Dänemark sieht bisher davon ab das Selbsteintrittsrecht anzuwenden. Rund 400 Asylbewerber in Dänemark sind in Gefahr, gewaltsam nach Griechenland zurück abgeschoben zu werden.

Großbritannien setzt Dublin II Abschiebungen nach Griechenland aus
Wie die National Coalition of Anti-Deportation Campaigns meldete, gab am 20. September die UK Border Agency bekannt, Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland auszusetzen. Mit sofortiger Wirkung macht Großbritannien von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch und übernimmt die rund 1.300 ausstehenden Asylentschiede sowie alle neuen Asylanträge.

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