Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Dublin II-Abschiebung aus Österreich nach Griechenland durch eine einstweilige Verfügung gestoppt und damit ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht im September 2009 entschieden.
Der Standard berichtet weiter:
Eine “Reihe von anderen Staaten” habe bereits ebenfalls Mitteilungen des EGMR bekommen – es gehe dabei immer um Abschiebungen nach Griechenland. Generelle Auswirkungen habe die aktuelle Maßnahme aus Straßburg nicht, da jeder Fall einzeln geprüft wird.
Außerdem gibt es noch Zahlen zu berichten:
Vom Bundesasylamt wurden im Vorjahr insgesamt 7.900 Dublin-Fälle geprüft. Bei 5.464 handelte es sich um sogenannte Dublin Out-Verfahren (für das Asylverfahren ist ein anderer Staat zuständig). 2.436 Fälle waren Dublin In-Verfahren (in diesem Fall ist Österreich zuständig). Im Jahr 2009 fanden laut Angaben des Innenministeriums 1.424 Überstellungen statt. In den ersten drei Monaten 2010 waren es 438. Die meisten Dublin-Verfahren seien mit den Ländern Polen, Ungarn, Griechenland und Italien zu führen.