Das französische oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hat die Dublin II-Abschiebung einer palästinensischen Familie nach Griechenland gestoppt. Die Familie war im Oktober 2009 auch in Pagani inhaftiert und hatte es dann nach Marseille geschafft. Es ist die erste solche Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Aus dem Urteil (Übersetzung):
Therefore, in the particular circumstances of the case, their readmission to Greece would be a severe and manifestly illegal impairment of the fundamental freedom of the right to asylum.