Flüchtlinge aus Deutschland werden dennoch weiter dorthin abgeschoben
„No refugees in orbit“ war ein zentraler Anspruch der sogenannten Dublin II-Verordnung, die die Zuständigkeit in Asylverfahren regelt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Immer mehr – auch minderjährige – Flüchtlinge irren nach ihrer vermeintlich sicheren Ankunft in einem europäischen Erstaufnahmestaat noch monate- bis jahrelang durch unterschiedliche europäische Länder auf der Suche nach einem Staat, der ihre Rechte anerkennt und in dem ein menschenwürdiges Leben möglich erscheint. Die Erstregistrierung in den östlichen und südlichen EU-Ländern wird vielen Flüchtlingen zum Verhängnis. Was Anfang des Jahres in Bezug auf Griechenland ausgesetzt wurde, gilt trotz ähnlich unhaltbarer Bedingungen unverändert für Italien, Malta oder auch für Ungarn: es droht die Abschiebung in den jeweiligen europäischen Erstaufnahmestaat. Continue reading ‘Ungarn inhaftiert systematisch Asylsuchende – darunter auch Minderjährige!’