Archive for the 'Europa' Category

Lage der Flüchtlinge auf Malta

Dublin II-Rückschiebungen sofort stoppen! Sommeruniversität dokumentiert Lage der Flüchtlinge auf Malta

Presseerklärung, 26. September 2011. Ökumenische BAG Asyl in der Kirche

Die Internationale Sommeruniversität “Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen: Dialog zwischen Menschenrechten und Bibel” auf Malta von 14. – 25. September zieht Bilanz:

Ziel des Projekts war es, junge Erwachsene aus der Bundesrepublik Deutschland mit der besonderen Situation der Republik Malta als EU-Grenzstaat vertraut zu machen und Handlungsoptionen für die Arbeit mit Flüchtlingen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu entwickeln. 14 junge Mitglieder von deutschen NGOs arbeiteten mit Flüchtlingen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia, Togo, Mali, Sudan etc. sowie mit maltesischen StudentInnen in den “Open Centres” auf Malta an ausgewählten Themen: Dublin II-Regelung, Frauen und Kinder in Lagern, Sprachunterricht für Multiplikatoren, Situation von unbegleiteten Minderjährigen, Menschenrechtsberatung etc.

Unterstützt wurde die Sommer Universität von der EU (“youth in action”), der römisch-katholischen Kirche, der EKD und verschiedenen Evangelischen Landeskirchen.

Auffällig zahlreich waren die Begegnungen mit Flüchtlingen, die gemäß dem Dublin II-Verfahren zurück nach Malta abgeschoben worden waren. Statt EU-intern den kleinen Inselstaat zu entlasten, führt diese Regelung zu einer unhaltbaren Situation. Auch die freiwillige Aufnahme von 150 ausgewählten Flüchtlingen durch die Bundesrepublik Deutschland in 2011 führt zu keiner Enlastung, denn ihr stehen zahlreichen Rückschiebungen aus den nördlichen EU-Ländern gegenüber (Zahlen für 2010: 300 Aufnahmen gegenüber 566 Rückschiebungen).

In Treffen mit dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS Malta), dem Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Agency for the Welfare of Asylum Seekers (AWAS), dem Marsa Open Centre, sowie weiteren NGOs konnten wichtige Kontakte geknüpft und Fragen gemeinsam erörtert werden.

“Wir haben nicht von Malta geträumt, sondern von einem sicheren Leben in Frieden in Europa”

Viele junge Flüchtlinge wiederholten diese Worte in den zahlreichen Gesprächen. Doch diese Träume zerschellen angesichts ihrer ausweglosen Lage auf Malta.

Continue reading ‘Lage der Flüchtlinge auf Malta’

Frankreich setzt Griechenland-Abschiebungen aus

Wie heute bekannt wurde, hat der französische Innenminister alle Präfekten angewiesen, bis auf weiteres alle Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen und vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.

Niederlande setzen eine Abschiebungen nach Italien aus

Einstweilige Anordnung der Verwaltungsabteilung des Staatsrats (Höchstes Gericht der Niederland) in Erwartung eines Urteils. Der Grund für diese Anordnung ist, dass es schon Eilanordnungen des EGMR gegen Abschiebungen nach Italien gab und der EGMR die Qualität des italienischen Asylsystems in Zweifel zieht.

Maschinenübersetzung mit Korrekturen:

Pending the appeal of December 3, 2010 (10/25730) on the application for an asylum permit, the [foreigner] asked to take a [temporary decision]. The stranger says that in Italy the processing of asylum claims [is] in breach of EU law and that the Minister in this respect should have used its authority to the application to voluntarily withdraw themselves in light of art. 3 paragraph 2 DV. He also maintained that a number of the ECHR decisions based on Rule 39 in relation to Italy’s interim measures suggest that the ECHR doubts the quality of asylum in Italy. He also stated that Italy has ignored interim measures in some cases. The [foreigner] was announced on January 28, 2011 to be [deported]. In light of the ruling of the ECHR (MSS against Belgium and Greece) of 21 January 2011 (30696/09), the president sees reason now to determine that the [foreigner] will not be released until the parties at the hearing on the request cite elated and then the President has ruled. The treatment will in the short term, but not before the proposed transfer date. Temporary Decision given.

EGMR entscheidet: Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute sein Urteil im Fall Mss. gegen Belgien und Griechenland bekannt geben. Darin heißt es, beide Staaten – Griechenland und Belgien – hätten gegen Artikel 3 (Verbot der Folter) und 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Zusammenhang mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Dieses Urteil bedeutet, dass Abschiebungen ohne einen wirksamen Rechtsschutz auch auf Grundlage der Europäischen Dublin II-Regelung gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

In dem Fall MSS gg. Belgien und Griechenland klagte ein afghanischer Asylsuchender gegen seine Abschiebung aus Belgien nach Griechenland, die im Juni 2009 vollzogen wurde. Gegenstand des Verfahrens waren neben Artikel 3 und 13 auch Artikel 2 (Recht auf Leben).

Österreichischer Verfassungsgerichtshof setzt erstmalig eine Griechenlandabschiebung aus

Nach zwei Meldungen von ORF.at (eins, zwei) hat der Verfassungsgerichtshof Österreichs eine Dublin II-Abschiebung nach Griechenland untersagt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Überstellung schutzbedürftiger Flüchtlinge nach Griechenland zwar nicht generell untersagt, allerdings mit einer neuen Auflage verbunden. Künftig müssen die Behörden eine „fallbezogene individuelle Zusicherung“ der griechischen Kollegen einholen, dass die Asylwerber auch tatsächlich betreut werden.
[…]
Der VfGH erklärte die Abschiebung nun […] für verfassungswidrig. Grund: Der Asylgerichtshof hatte in dem Verfahren zwar selbst die Frage aufgeworfen, ob die Familie – immerhin war die Frau mit einem sechs- und einem dreijährigen Kind sowie einem Neugeborenen unterwegs – in Griechenland überhaupt versorgt würde, hatte diese Frage aber nicht verlässlich beantwortet.

Stattdessen gab sich der Asylgerichtshof mit einem allgemeinen Hinweis des Bundesasylamts zufrieden, wonach bei besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen zumindest die vorläufige Unterbringung in Griechenland gewährleistet sei, wenn die Abschiebung rechtzeitig angekündigt wird. Aus Sicht der Verfassungsrichter wäre jedoch eine individuelle Zusicherung der Versorgung durch Griechenland nötig gewesen. Die Überstellung wurde daher mit Verweis auf das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung (Artikel 3 Menschenrechtskonvention) aufgehoben.

UNHCR: Übersicht über Handhabung des Selbsteintrittsrechts in den Dublin-Staaten

Der UNHCR hat am 16. Juni 2010 eine Übersicht über die nationale Handhabung des Selbsteintrittsrechts in den Dublin-Staaten veröffentlicht:

UN High Commissioner for Refugees, UNHCR Information Note on National Practice in the Application of Article 3(2) of the Dublin II Regulation in particular in the context of intended transfers to Greece, 16 June 2010

Großbritannien, Dänemark: Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt

Dänemark stoppt Abschiebungen nach Griechenland
Nach der erfolgreichen Klage des Danish Refugees Council vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Dänemark 203 Abschiebungen nach Griechenland vorübergehend gestoppt. Der Danish Refugee Council kritisierte, dass es absolut keine Garantie für die Bearbeitung von Asylgesuchen in Griechenland gäbe. Dänemark sieht bisher davon ab das Selbsteintrittsrecht anzuwenden. Rund 400 Asylbewerber in Dänemark sind in Gefahr, gewaltsam nach Griechenland zurück abgeschoben zu werden.

Großbritannien setzt Dublin II Abschiebungen nach Griechenland aus
Wie die National Coalition of Anti-Deportation Campaigns meldete, gab am 20. September die UK Border Agency bekannt, Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland auszusetzen. Mit sofortiger Wirkung macht Großbritannien von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch und übernimmt die rund 1.300 ausstehenden Asylentschiede sowie alle neuen Asylanträge.

Schweden: Fünf Abschiebungen nach Griechenland gestoppt

Das Migrationsgericht in Malmö hat fünf Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt.

UNHCR:

Two rulings from the Migration Court in Malmö stopped the return of five asylum-seekers to Greece. The five asylum-seekers: two women and their three children, first sought asylum in Greece, where they were rejected. The Migration Court however finds that the asylum process in Greece is seriously flawed, that asylum-seekers will potentially not be given a fair trial, and are at risk of refoulement, in spite of possibly dire protection needs. The Court therefore suggests that Sweden should take over the assessment of the asylum applications. In 2008, the Migration Court decided that asylum-seekers could be returned to Greece but the court now states that Greek legislation has since deteriorated. UNHCR has refused to participate in the Greek asylum process. The Greek committee that previously tried appeals has been annulled, and the right to appeal has been limited. The Migration Court also mentions in the verdicts that only 1.2 per cent of all asylum applications, and 2 per cent of appeals, were approved by the Greek authorities. The Migration Court stresses that UNHCR has shown that the Greek rejections are standardised, and lack detailed legal discussions, references to case-specific facts, and country information. The court bases its decisions on a ruling by the European Court of Justice, calling on EU member states to halt the transfer of asylum seekers to Greece. The verdict was later appealed by the Migration Board, to the Migration Court of Appeal, the highest authority for cases concerning migration. This year, Sweden has returned 395 asylum-seekers to Greece.

Kampagnenzeitung

Kategorien