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Materialmappe für die Beratung von Flüchtlingen im Dublin-Verfahren

Maria Bethke (Asylverfahrensberaterin in Gießen) und Dominik Bender (Rechtsanwalt in Frankfurt) haben eine Materialmappe für die Beratung von Flüchtlingen im Dublin-Verfahren erstellt, welche eine essentielle Hilfe für jede Beratungsstelle darstellt.

Download (Materialmappe:) Beratung von Flüchtlingen im Dublin-Verfahren (Stand der Druckversion 21.12.2010, die Online-Version enthält eine Beilage mit Aktualisierungen vom 21.1.2011).


1. Einführung
2. Prüfschema Dublinverfahren – Welcher Staat ist zuständig?
3. Ablauf des Dublinverfahrens, wenn in Deutschland ein Asylantrag gestellt wird
4. Hinweise für die Beratung von
4.1. Flüchtlingen ohne Asylantrag
4.2. Unbegleiteten Minderjährigen
4.3. Flüchtlingen mit für Eurodac nicht verwertbaren Fingerabdrücken
4.4. Flüchtlingen mit „Griechenlandverfahren“
5. Anmerkungen zur Situation in den einzelnen Bundesländern
5.1. Hessen
6. Vorschlag zum Vorgehen, wenn es Hinweise auf ein Dublinverfahren gibt
7. Fragebogen Dublinverfahren – Fragen an Klienten in der Beratung
8. Typische Fallkonstellationen, in denen man gegen eine Überstellung vorgehen kann
9. „Am Rande des Rechts“ – Aufsatz zur Problematik der Dublin-IIVerordnung
10. „Sag mir, wie alt du bist!“ – Aufsatz zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Dublinverfahren

BVerfG verhandelt am 28. Oktober

Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitgeteilt hat, wird die mündliche Verhandlung zu Dublin II am 28. Oktober stattfinden.

Verhandlungsgliederung

A. Einführende Stellungnahmen (je 10 Minuten)
B. Zulässigkeit
C. Anwendbarkeit des Art. 16a Abs. 2 GG im europäischen System der verteilten Asylzuständigkeit
D. Art. 16a Abs. 2 GG und das Konzept der normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat
– Verfassungsrechtliche Grundlagen des Konzepts der normativen Vergewisserung
– Ausnahmen vom Konzept der normativen Vergewisserung
– Anwendbarkeit des Konzepts der normativen Vergewisserung bei EU-Mitgliedstaaten
– Darlegungsanforderungen für die Annahme eines Ausnahmefalls
E. Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II Verordnung)
– Mögliche Rechtspositionen aus der Verordnung
– Bedeutung für den einstweiligen Rechtsschutz
F. Folgeerwägungen und abschließende Stellungnahmen

Schweden: Fünf Abschiebungen nach Griechenland gestoppt

Das Migrationsgericht in Malmö hat fünf Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt.

UNHCR:

Two rulings from the Migration Court in Malmö stopped the return of five asylum-seekers to Greece. The five asylum-seekers: two women and their three children, first sought asylum in Greece, where they were rejected. The Migration Court however finds that the asylum process in Greece is seriously flawed, that asylum-seekers will potentially not be given a fair trial, and are at risk of refoulement, in spite of possibly dire protection needs. The Court therefore suggests that Sweden should take over the assessment of the asylum applications. In 2008, the Migration Court decided that asylum-seekers could be returned to Greece but the court now states that Greek legislation has since deteriorated. UNHCR has refused to participate in the Greek asylum process. The Greek committee that previously tried appeals has been annulled, and the right to appeal has been limited. The Migration Court also mentions in the verdicts that only 1.2 per cent of all asylum applications, and 2 per cent of appeals, were approved by the Greek authorities. The Migration Court stresses that UNHCR has shown that the Greek rejections are standardised, and lack detailed legal discussions, references to case-specific facts, and country information. The court bases its decisions on a ruling by the European Court of Justice, calling on EU member states to halt the transfer of asylum seekers to Greece. The verdict was later appealed by the Migration Board, to the Migration Court of Appeal, the highest authority for cases concerning migration. This year, Sweden has returned 395 asylum-seekers to Greece.

Aktionen in Dortmund und Hamburg

Am 28. Mai fanden in Dortmund und Hamburg kleine feine Aktionen statt, mit der der Forderung nach einem Stopp der Dublin II-Abschiebungen nach Griechenland nochmal Nachdruck verliehen wurde.

Dortmund

Axel Christof, Referatsleiter in der Bundesamtsaußenstelle in Dortmund, wollte den für ihn vorbereiteten „Dublin II-Award“ in Form einer Stachledrahtblume zunächst nicht annehmen. Die extra aufgebotene Security am Haupteingang hatte den Auftrag, allenfalls ein Papier aber keine Gegenstände zu akzeptieren. Ihm wurde deshalb ein entsprechendes Plakat übergeben (siehe Fotos). Aber als dann in den Schlussworten der Kundgebung angedeutet wurde, dass ihm der Original-Award nach Hause gebracht würde, kam keine zwei Minuten später ein neuer Bote: Axel Christof wolle die Stacheldrahtblume jetzt doch gleich annehmen!

Immer wieder haben die Bundesamts-Beschäftigten aus den Fenstern gelinst und offensichtlich den lautsprecherverstärkten Redebeiträgen zuhören müssen. Das Dublin-Referat wurde darin verantwortlich gemacht für tausendfache Abschiebungen, für unzähliges Leid bis hin zum Tod von Flüchtlingen und MigrantInnen, die auf Initiative des Referats 431 in die Außengrenzenländer der EU zurückgeschoben werden. Insbesondere die katastrophale und krisengeprägte Situation in Griechenland wurde nochmals dargestellt; der fortgesetzte Versuch der Behörden, Flüchtlinge dorthin zurückzuschieben, ist ein besonderer Skandal. Axel Christof gehört zu den Hardlinern bei der Durchsetzung von Dublin-II-Abschiebungen, er wurde deshalb im Redebeitrag als Schreibtischtäter angesprochen.

Knapp 20 Menschen haben sich an dem frühmorgendlichen Protest beteiligt und mit Transparenten und Fotoplakaten den Eingangsbereich „demonstrativ umgestaltet“. Trotz großem Polizeiaufgebot wurden die Bundeamt-Beschäftigten wie auch die zu den Anhörungen einbestellten Flüchtlinge aber über einen Hintereingang ins Gebäude gelotst. Insofern war es umso wichtiger, mit einer Lautsprecheranlage das Gebäude zu beschallen. Dublin-II-Rückschiebungen stoppen und Auflösung des Referats 431 – die zentralen Botschaften der Redebeiträge konnten von den Angestellten im Gebäude gut verstanden werden – jedenfalls akkustisch!

Hamburg

Antirassismus-AktivistInnen präsentieren das Bild der geläuterten Innenminister der Frühjahrs-IMK (Innenministerkonferenz). Mit überraschenden Erkenntnissen haben Antirassismus-AktivistInnen am Freitag den Medien ein alternatives Bild der Innenminister präsentiert. Die geläuterten Innenminister legten in ihrer Kaminrunde am Mittwochabend neue, veränderte Richtlinien für die deutsche Flüchtlingspolitik fest. Geschlossen treten sie am Donnerstag um 13.15 Uhr zum alternativen Pressefoto vor dem Grand Hotel Elysée, Rothenbaumchaussee 10 an und visualisierten ihre „anderen“ Beschlüsse.

Griechenland bittet Norwegen um Dublin II-Stopp

Wie aus diesem Artikel hervorgeht, ist die Situation für Asylsuchende in Griechenland immer noch so schlimm, dass sogar der griechische Staat keine andere Lösung sieht als eine Aussetzung der Dublin II-Abschiebungen.

Greek authorities have called on Norway to stop sending asylum seekers back because they don’t have enough money. […] Greece is signatory to the Dublin-II Convention, meaning all refugees have to be sent back to the country where they first applied for asylum. However, the Greeks have called for the convention to be amended because they feel it’s both disloyal and unfair. Pål Lønseth, State Secretary at the Ministry of Justice, says they won’t be changing their policy, though. According to NRK, he claims the burden on society would be too big in relation to the size of Norway’s population. There are 20,000 spaces for 18,000 registered refugees in Norway, but Greece only has 865 to cover 25,000.
“European countries have to show each other solidarity. I think Norway can afford it,” says Jannis Tassopoulos, Director of the Section for Vulnerable Groups at the Greek Ministry of Health.

Abschiebestopp in Frankreich

Das französische oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hat die Dublin II-Abschiebung einer palästinensischen Familie nach Griechenland gestoppt. Die Familie war im Oktober 2009 auch in Pagani inhaftiert und hatte es dann nach Marseille geschafft. Es ist die erste solche Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Aus dem Urteil (Übersetzung):

Therefore, in the particular circumstances of the case, their readmission to Greece would be a severe and manifestly illegal impairment of the fundamental freedom of the right to asylum.

Kundgebung in Dortmund (28. Mai)

“Dublin”-Abschiebungen stoppen – nach Griechenland und überhaupt!
Kundgebung 28.05.10 – ab 07:00 Uhr / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Dortmund / Huckarder Straße 91

In Griechenland ist der Zugang zum Asylverfahren für Schutzsuchende so gut wie nicht vorhanden: Unrechtmäßige Rückschiebungen in die Türkei sind an der Tagesordnung, monatelange Internierungen in geschlossenen Lagern die Regel. Die Anerkennungsquote liegt bei unter 1%, Tausende von Flüchtlingen und Migrant_innen stecken mittel- und obdachlos in Athen fest. Die Griechische Regierung hat zwar Reformen angekündigt, doch die neuen Gesetze werden frühestens nach dem Sommer verabschiedet. Ihre Umsetzung steht nicht nur angesichts der schweren ökonomischen Krise in den Sternen. Dennoch wird auch von deutschen Behörden immer wieder versucht, Flüchtlinge nach Athen zurückzuschieben. Grundlage ist die Asylzuständigkeitsverordnung, auch kurz Dublin II genannt.

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EGMR stoppt Dublin II-Abschiebung nach Griechenland

Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Dublin II-Abschiebung aus Österreich nach Griechenland durch eine einstweilige Verfügung gestoppt und damit ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht im September 2009 entschieden.

Der Standard berichtet weiter:

Eine “Reihe von anderen Staaten” habe bereits ebenfalls Mitteilungen des EGMR bekommen – es gehe dabei immer um Abschiebungen nach Griechenland. Generelle Auswirkungen habe die aktuelle Maßnahme aus Straßburg nicht, da jeder Fall einzeln geprüft wird.

Außerdem gibt es noch Zahlen zu berichten:

Vom Bundesasylamt wurden im Vorjahr insgesamt 7.900 Dublin-Fälle geprüft. Bei 5.464 handelte es sich um sogenannte Dublin Out-Verfahren (für das Asylverfahren ist ein anderer Staat zuständig). 2.436 Fälle waren Dublin In-Verfahren (in diesem Fall ist Österreich zuständig). Im Jahr 2009 fanden laut Angaben des Innenministeriums 1.424 Überstellungen statt. In den ersten drei Monaten 2010 waren es 438. Die meisten Dublin-Verfahren seien mit den Ländern Polen, Ungarn, Griechenland und Italien zu führen.

Email- und Fax-Kampagne!

Das Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin trägt die politische Verantwortung für die Dublin-Abschiebungen, denn von hier kommen die zentralen Weisungen. Was hier entschieden wird, setzen Bundesamt und Bundespolizei um. Hauptverantwortlich sind somit Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der zuständige Staatssekretäre Ole Schröder. Das Nürnberger Bundesamt für Migration führt die Oberaufsicht über Dublin II und bearbeitet Fälle mit grundsätzlicher Bedeutung. Verantwortlich sind hier einerseits der Bundesamtseiter Albert Schmid, aber auch die Dublin-Referatsleiterin Iris Escherle. Die konkreten Übernahmeersuchen organisiert in der Dortmunder Außenstelle das Referat 431 unter seinem Leiter Axel Christof, der als Hardliner bekannt ist. In einer Email- und Faxkampagne wollen wir diesen fünf maßgeblichen Personen in den nächsten Wochen möglichst nachhaltig deutlich machen, dass wir die Dublin II-Abschiebung insbesondere nach Griechenland nicht widerspruchslos hinnehmen und sie zur sofortigen Aufgabe dieser von ihnen zu verantwortenden Praxis auffordern. Dazu haben wir auf der Kampagnenwebseite zwei Beispiele vorformuliert, die ihre jeweiligen Ämter und Funktionen berücksichtigt. Wir bitten alle, sich ein wenig Zeit zu nehmen, und sich mit diesen Beispielen oder besser noch eigenen Schreiben an der Kampagne zu beteiligen. Anbei die jeweiligen Faxnummern und Emailadressen:

  • Thomas de Maizière: Telefax 030/22776626, Email thomas.demaiziere@bundestag.de
  • Ole Schröder: Telefax 04101/585378, Email ole.schroeder@wk.bundestag.de
  • Albert Schmid: Telefax 0911/9431000, Email albert.schmid@bamf.bund.de
  • Iris Escherle: Telefax 0911/9438095, Email iris.escherle@bamf.bund.de
  • Axel Christof: Telefax: 0231/9058199, Email axel.christof@bamf.bund.de

Beispielbriefe: Bundesinnenministerium und Bundesamt

Bundesregierung bleibt uneinsichtig

Aus einer kleinen Anfrage (pdf) der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Bundesregierung weiter nicht beabsichtigt, die Dublin II-Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen. Hier ein paar Auszüge:

4. Wie viele Asylverfahren waren Ende 2009 in Griechenland anhängig und noch nicht entschieden, und wie hoch war die Anerkennungsquote im Jahr 2009 in Griechenland (bitte jeweils auch nach den verschiedenen Entscheidungsinstanzen unterscheiden und gegebenenfalls Angaben zu anderen Zeiträumen machen, soweit diese vorliegen)?

Nach Angaben des Ministeriums für Bürgerschutz in Athen wurden im Jahr 2009 12 727 neue Asylanträge gestellt. In der ersten Instanz sind 29 501 Anträge bearbeitet worden; darunter sind auch 2008 gestellte Asylanträge. In der zweiten Instanz sind 12 095 Anträge neu gestellt und 870 bearbeitet worden. Als „unerledigt“ sind in der ersten Instanz 3 122 Fälle ausgewiesen, in der zweiten Instanz 45 079 Fälle. Die Anerkennungsquote in der ersten Instanz betrug 0,09 Prozent, zusätzlich wurde in 0,31 Prozent der Fälle humanitärer Schutz gewährt. In der zweiten Instanz wurden in 2,87 Prozent der Anträge Asyl gewährt, zusätzlich ist in 1,26 Prozent der Fälle humanitärer Schutz gewährt worden.

5. Wie begründet die Bundesregierung ihre Hoffnung auf Verbesserungen im griechischen Asylsystem (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14149, Frage 29), z. B. infolge der Änderungen des griechischen Asylsystems vom Sommer 2009 (u. a. Dezentralisierung) angesichts des Umstands, dass der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in einer Pressemitteilung vom 15. Mai 2009 erklärte, dass gerade diese Änderungen die Unabhängigkeit und Objektivität der zweiten Instanz gefährden und damit unter anderem die einheitliche Anwendung der Genfer Konvention und internationalen und europäischen Rechts und ein faires Verfahren „aufs Spiel“ gesetzt würden?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die griechische Regierung die erforderlichen Schritte unternimmt, um Probleme im griechischen Asylsystem zu beseitigen – sowohl in Bezug auf gesetzgeberische Maßnahmen zur Reform des Asylrechts als auch auf praktische Maßnahmen in der Verwaltung. Zur Dezentralisierung des Asylverfahrens durch den Präsidialerlass vom Sommer 2009 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage in Bundestagsdrucksache 16/14149 darauf hingewiesen, dass es noch zu früh sei, Aussagen über Auswirkungen des neuen Verfahrens zu treffen; im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

9. Ist es zutreffend, dass der UNHCR seit April 2008 einen generellen Stopp von Überstellungen nach Griechenland fordert, und wie weit geht diese Forderung in die Überlegungen der Bundesregierung ein (bitte begründen)?

Der Bundesregierung ist bekannt, dass der UNHCR befürwortet, keine Überstellungen von Asylbewerbern gemäß der Dublin-Verordnung nach Griechenland durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage in Bundestagsdrucksache 16/14149 verwiesen.

10. Ist es zutreffend, dass der UNHCR sich seit Juni 2009 nicht mehr am griechischen Asylsystem beteiligt, und geht die Bundesregierung damit ebenfalls nicht mehr davon aus, dass der Zugang zum Asylverfahren „grundsätzlich“ gegeben sei, wie der UNHCR in früheren Stellungnahmen geschrieben hatte?

Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, dass der UNHCR seine Beteiligung am griechischen Asylsystem eingestellt hat, er wirkt allerdings weiterhin an der Ausbildung von zusätzlichen Befragern mit. In die aktuelle Diskussion zur Reform des griechischen Asylsystems ist der UNHCR eingebunden.

Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass Asylbewerber, die nach der Dublin-Verordnung von Deutschland nach Griechenland überstellt werden, grundsätzlich Zugang zu einem Asylverfahren haben.

Weiter liefert die Antwort der Bundesregierung Statistiken. Im Januar und Februar 2010 hat Deutschland demnach 420 Rückübernahmeersuchen an Griechenland gerichtet, von denen 312 positiv beschieden worden sind. Dem stehen 257 Fälle der Ausübung des Selbsteintrittrechts entgegen, woraus hervorgeht, dass Deutschland weiter aktiv darum bemüht ist, Dublin II-Abschiebungen nach Griechenland durchzuführen. Dies scheint jedoch mittlerweile praktisch unmöglich zu sein, stehen den 312 positiven Rückübernahmeersuchen doch lediglich sieben vollzogene Abschiebungen gegenüber. Leider gibt die Statistik keine Ursache für das Scheitern der restlichen 305 Abschiebungen, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in den meisten Fällen Rechtsmittel eingelegt wurden. Aus der Statistik geht hervor, dass es 2010 schon 66 Entscheidungen von Gerichten gegen eine Dublin II-Abschiebung nach Griechenland gab, während lediglich 18 Mal die Abschiebung erlaubt wurde. Damit stellt sich die Bundesregierung mit ihrer Haltung gegen die Mehrheit der deutschen Gerichtsentscheidungen.

Währenddessen besuchten AktivistInnen am 13. April 2010 eine Veranstaltung des parlamentarischen Staatssekretärs im Innenministerium Ole Schröder (CDU). Er ist dort für den Bereich “Migration und Integration” zuständig ist, welcher Dublin II miteinschließt. Er ist damit persönlich an der Formulierung der harten Haltung der Bundesregierung beteiligt, wollte sich jedoch auf der Veranstaltung der Diskussion nicht stellen.

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